Hautkrebsvorsorge
Gesetzliche Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebsscreening). Hautkrebs kann man sehr gut erkennen und – im Frühstadium – gut behandeln.
Bei der Hautkrebsvorsorge wird gezielt am ganzen Körper nach Hautveränderungen gesucht, wie z. B. veränderte Muttermale, aktinische Keratosen (Frühform von Hautkrebs), schwarzer und weißer Hautkrebs. Bei der Ganzkörperuntersuchung können wir Ihr persönliches Risikoprofil erkennen. Sollte bei Ihnen Hautkrebs festgestellt werden, kümmern wir uns um die Behandlung und Nachsorge.